Warum es neue Energielabels gibt und was sie bedeuten
Die neuen Labels sollen dazu beitragen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit verstärkt für sparsame Geräte entscheiden. Davon erhofft sich die EU-Kommission bis 2030 hohe Energieeinsparungen und damit einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz.
Auch gewerbliche Kühlschränke und Displays mit Eletric-Signage-Funktion erhalten ab März 2021 ein Energielabel.
Um sparsame Geräte leicht erkennbar zu machen, nutzen die Label Balken in den Ampelfarben (rot=hoher Verbrauch, grün=niedriger Verbrauch) und ursprünglich sieben Energieklassen von A bis G.
- Die neuen Energielabel stufen Geräte auf neuen zeitgemäßen Verbrauchsstufen und Geräteklassen ein.
- Es gelten dabei die Geräteklassen A bis G – es gibt also keine Auszeichnungen mit Plus-Zeichen mehr.
- Dass Geräte aus einer Klasse A+++ ab 1. März 2021 mit einer Klasse „E“ starten, liegt nicht daran, dass sie schlechter geworden sind, sondern an neuen Messverfahren und Einstufungen.
- Die Verbrauchswerte werden ab 2021 neu gemessen, daher kommen andere Werte zustande.
- Die neuen Energielabel geben mehr Werte an als die alten, beispielsweise führen sie auf, wie lange ein Energiesparprogramm benötigt, mit dem eine Waschmaschine die angegebenen Werte erreicht.
- Die neuen Energielabel tragen einen QR-Code, über den sich Informationen aus der EU-Produktdatenbank EPREL mit einem Smartphone abrufen lassen. Diese Datenbank steht Verbrauchern ebenfalls ab März 2021 offen, die Hersteller sind verpflichtet, dort Informationen zu ihren Geräten zu hinterlegen.
- Die neuen Energielabel ordnen die Lautstärke zusätzlich in vier Luftschall-Emissionsklassen (Geräuschklassen) von A bis D ein.
Gleich geblieben sind die Nennung von Marke/Hersteller und Modellname im Feld unter dem EU-Icon und die Nennung der EU-Verordnung unten im Label.
Ab wann gelten die neuen Energielabel?
Die Einführung der neuen Energielabel läuft in mehreren Stufen ab:
- in einer kurzen Übergangszeit zwischen 1.-18. März dürfen Geräte mit altem und neuem Energielabel versehen sein.
- Ab März 2021 müssen neue Kühl- und Gefriergeräte (auch Weinlagerschränke), Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Fernseher und Monitore im Handel das neue Energielabel gut sichtbar tragen.
- Ab September 2021 erhalten auch Lampen das neue Energielabel. Lampen müssen dann für eine Übergangszeit beide Energielabel ausweisen, ab März 2023 dann nur noch das neue.
- Erst ab 2024 werden voraussichtlich auch Backöfen, Dunstabzugshauben, Trockner, Klimaanlagen, Warmwasserbereiter und Staubsauger mit neuen Energielabeln ausgezeichnet.
- Ab 2026 sollen auch Heizungen neue Energielabel erhalten.